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Neues Passgesetz soll Manipulationen durch „Morphing“ verhindern

30.11.2020

Das vor wenigen Tagen vom Bundesrat gebilligte Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis-und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll Manipulationen bei der Passbeantragung vorbeugen und unerlaubte Grenzübertritte verhindern. Damit will der Gesetzgeber dem sogenannten „Morphing“ einen Riegel vorschieben, einer Technik, bei der mittels digitaler Technik Fotos zweier Personen zu einem Bild verschmolzen werden. ATHENE-Wissenschaftler Prof. Christoph Busch von der Hochschule Darmstadt brachte seine Expertise in den Gesetzesentwurf ein.

Als einer der Sachverständigen bei der vor Beschluss des Gesetzes stattgefundenen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat wies er auf die Gefahr des „Morphings“ hin. Er machte deutlich, dass durch die Nutzung eines gemorphten Passbilds gegebenenfalls ein Pass von mehreren Personen genutzt werden kann. Mit bloßem Auge ist eine solche Fälschung so gut wie nicht zu erkennen und auch automatische Grenzkontrollen winken den Einreisenden bei ausreichender Ähnlichkeit durch.

Um diese Art von Dokumentenfälschung künftig weitestgehend verhindern zu können, sind nach dem neuen Gesetz Fotostudios und Fotografen zukünftig dazu verpflichtet, ein Passfoto ausschließlich digital an die Pass- beziehungsweise Personalausweisbehörde zu versenden. Alternativ kann das Lichtbild auch direkt vor Ort in der Behörde angefertigt werden. Die Ausstattung der Behörden mit entsprechend geeigneten Geräten soll durch die Bundesdruckerei erfolgen. Das Mitbringen von Fotos zur Aufnahme in den Ausweis ist dann nicht mehr möglich.

Christoph Busch ist Professor für Biometrie am Fachbereich Informatik der Hochschule Darmstadt. In ATHENE leitet er den Forschungsbereich Next Genration Biometrics Systems. Mit seiner Forschung trägt er zur Absicherung biometrischer Systeme gegen Cyberangriffe und Manipulationen bei.

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