| Abstrakt | Cybersicherheit ist ein zentraler Aspekt der digitalen Infrastruktur und gewinnt mit zunehmender Vernetzung stetig an Bedeutung. Hierzu besteht über die NIS-2-RL ein klarer Regelungsrahmen, welcher Teil der neuen europäischen Cybersicherheitsstrategie ist. Im Kern steht dabei die generelle Einordnung in den Anwendungsbereich der Richtlinie sowie hieran anschließend die Einstufung der Einrichtung im Sinne einer wesentlichen oder wichtigen Einrichtung. Die daraus resultierende Regulierung ist komplex und stellt betroffene Einrichtungen vor die Herausforderung, ihre Einordnung korrekt zu bestimmen, da sich hieraus auch die weiteren Pflichten ergeben. Der Beitrag beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Maßstäbe der Einordnung, insbesondere die Einstufung zu wesentlichen und wichtigen Einrichtungen, sowie die geplante nationale Umsetzung. Am Beispiel des Energiesektors, dessen Kritikalität besonders hervorsticht, wird die praktische Relevanz der NIS-2-RL veranschaulicht und eine Orientierungshilfe für betroffene Akteure geboten. Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder. |
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