| Abstrakt | Der Einsatz von KI in der Personalauswahl wirft aufgrund eines akuten Benachteiligungsrisikos diverse Fragen zur Anwendbarkeit des Datenschutz-, Arbeits- und KI-Rechts auf. Arbeitgeber, die einen solchen Einsatz von KI-Systemen planen oder bereits durchführen, können den Risiken nur durch entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen begegnen. Bei einer Einordnung als (bestimmte) Hochrisiko-KI-Systeme ergeben sich hierzu aus der KI-VO gewisse Anforderungen, die gleichzeitig dabei unterstützen, dem allgemeinen arbeitsrechtlichen Benachteiligungsverbot entgegenzuwirken und datenschutzrechtlichen Anforderungen nachzukommen. Es kommt folglich zu Überschneidungen mit bereits bekannten Maßnahmen des AGG, BetrVG und der DSGVO, darunter die Einbindung des Betriebsrats, die rechtmäßige Verwendung (personenbezogener) Daten, die Durchführung einer Folgenabschätzung und Schulungen sowie die Sicherstellung von Transparenz und Richtigkeit. An jene Überschneidungspunkte setzt dieser Beitrag an, um Arbeitgebern erste Handlungsmaßnahmen für einen rechtskonformen Einsatz von KI-Systemen in der Personalauswahl bereitzustellen und aufzuzeigen, wie sich bisherige Arbeitsprozesse mit neuen Anforderungen des KI-Rechts vereinen lassen. |
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