| Abstrakt | Der Beitrag vergleicht den risikobasierten Ansatz der Datenschutz-Grundverordnung und der Verordnung über Cyberresilienz. Beide Verordnungen fordern eine an Risiken ausgerichtete Auswahl technischer und organisatorischer Maßnahmen – jedoch mit unterschiedlichen Zielrichtungen: Die DSGVO zielt auf den Schutz der Grundrechte natürlicher Personen bei der Datenverarbeitung, der CRA auf die Gewährleistung der Cybersicherheit vernetzter digitaler Produkte. Der Beitrag arbeitet systematisch Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Überschneidungen in Anwendungsbereich, Risikoverständnis und Maßnahmensystematik heraus. Auf Basis dessen wird gezeigt, wie Organisationen Synergien für eine integrierte, interdisziplinäre Risikobewertung und -steuerung nutzen können, um somit nicht nur Doppelarbeit zu vermeiden, sondern auch die Qualität von Datenschutz- und Cybersicherheitsmaßnahmen zu erhöhen. |
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