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Sharenting und Portscans: Zwei neue Fälle vor dem ATHENE-Si­mu­la­tionsgericht

24.06.2026

Vor wenigen Tagen verhandelte das ATHENE-Si­mu­la­tionsgericht am Fraunhofer SIT zwei fiktive, aber realitätsnahe Fälle zu aktuellen Rechtsfragen der Cybersicherheit. Dabei zeigten die Urteile, dass sowohl das Verhalten von Privatpersonen in sozialen Netzwerken als auch der Einsatz von Scanning-Werkzeugen in der Sicherheitsforschung erhebliche rechtliche Konsequenzen haben können. 

Im ersten Fall verurteilte das Gericht einen Vater zu einer Geldstrafe von 7.200 Euro, weil er regelmäßig Fotos und Videos seiner minderjährigen Kinder auf einer Social-Media-Plattform veröffentlicht und damit deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt hatte. Im zweiten Fall wurde eine Cybersicherheitsforscherin zur Zahlung von 2.750 Euro Schadensersatz verpflichtet, nachdem ein Portscan unter Verwendung eines Plugins aus dem Darknet bei einem Unternehmen zu erheblichen IT-Ausfällen geführt hatte.
Die detaillierte Darstellung der verhandelten Fälle sowie die Entscheidungen der Richter im Rahmen der Si­mu­la­tionsprozesse werden für den Portscan-Fall gegen Jahresende in der Buchreihe „Rechtsrahmen der Cybersicherheit und Privatheit“ des Verlags Springer-Vieweg und für den Sharenting-Fall in der November-Ausgabe der Fachzeitschrift Datenschutz und Datensicherheit (DuD) veröffentlicht.

Seit 2024 verhandelt ATHENE in Si­mu­la­tionsprozessen realitätsnahe Fälle, in denen echte Richterinnen und Richter Urteile fällen, um die Rechtssicherheit im Bereich des IT-Rechts – insbesondere in der Cyber­sicher­heits­forschung – zu stärken. Informationen zu den bisherigen Si­mu­la­tionsstudien, vorherigen Urteilen und Möglich­keiten, selbst einen Fall einzureichen, finden sich unter https://www.athene-center.de/leap-simulationsstudien.

Weitere Informationen in der Presseinformation

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